10. Datenschutz
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10.1. |
Personenbezogene Daten werden durch MAXDOME nur zum Zwecke der Begründung des Kundenverhältnisses, der Vertragsbegründung und -abwicklung, zu Abrechnungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten über diesen Zweck hinaus ist nur zulässig, wenn der Kunde hierzu eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat und/oder eine gesetzliche Regelung eine anderweitige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten erlaubt und/oder vorschreibt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der jeweils gültigen Fassung der Datenschutzbestimmungen. |
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10.2. |
1&1 ist seitens MAXDOME gemäß § 11 BDSG mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten beauftragt. MAXDOME gewährleistet im Rahmen dieser Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG den gleichen Schutz der personenbezogenen Daten, wie er in Absatz 1 vorgesehen ist. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Datennutzung sind der |
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zu entnehmen. |
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10.3. |
MAXDOME behält sich vor, bei berechtigtem Interesse einen Kunden im Einzelfall abzulehnen. Zum Schutz von MAXDOME vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme durch Dritte werden zu diesem Zweck Negativdaten (insbesondere negative Bonitätsdaten) in einer zentralen Datei gespeichert. MAXDOME ist berechtigt diese Daten 1&1 und mit 1&1 konzernrechtlich verbundenen Unternehmen zweckgebunden zur Verfügung zu stellen und dort entsprechende Auskünfte einzuholen.
Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von MAXDOME oder 1&1 erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. |
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10.4. |
MAXDOME ist berechtigt, Name (bei gewerblichen Vertragspartnern: die Firma), Anschrift sowie bei natürlichen Personen das Geburtsdatum des Kunden zum Zwecke der Bonitätsprüfung an den Telekommunikations-Pool (kurz:TKP) zu übermitteln und von dort - soweit vorhanden - zu diesem Zweck Auskünfte einzuholen. MAXDOME ist darüber hinaus berechtigt, Meldungen über unbestrittene, schuldig gebliebene Entgelte nach Höhe und Entstehungsdatum, sowie den Stand des Beitreibungsverfahrens für erbrachte Vertragsleistungen an den TKP nach Abwägung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu übermitteln. Der TKP ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Unternehmen, die gewerbsmäßig entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen oder Teledienste erbringen. Zweck der TKP ist, die hieran beteiligten Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen, die bei der Erbringung von gewerblichen Leistungen an zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Vertragspartner entstehen können. Hierzu melden die am TKP beteiligten Unternehmen Daten über ihre Vertragspartner in den Pool ein, wenn diese Vertragspartner Entgelte für die erbrachten Leistungen schuldig geblieben sind. Der TKP wird von infoscore Consumer Date GmbH (kurz: ICD), Rheinstrasse 99, 76532 Baden-Baden, betrieben. Bei der ICD kann - ausschließlich auf schriftlichem Wege - Auskunft eingeholt werden, ob Daten im TKP zur Person des Anfragenden gespeichert sind.
Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von MAXDOME oder eines sonstigen Teilnehmers des von der ICD betriebenen Telekommunikationspools erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. |
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10.5. |
Nach Abgabe eines Angebots des Kunden zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ist MAXDOME berechtigt, die Bankverbindungsdaten des Kunden (nur Kontonummer und Bankleitzahl, keine Angaben zur Person) mit dem Rücklastschriften-Präventions-Pool (RPP) der infoscore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden abzugleichen. Der RPP hat die Funktion einer Sperrdatei. Darüber hinaus wird MAXDOME im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift, soweit zulässig, die Bankverbindung des Kunden (nur Kontonummer und Bankleitzahl, keine Angaben zur Person) in den RPP der ICD einmelden, die diese Sperrung anderen Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Bezahlung der Rücklastschrift durch den Kunden wird MAXDOME die Erledigung in den RPP melden. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von MAXDOME oder eines Teilnehmers des RPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
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